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BIER
 

Im engeren Sinne ist Bier ein alkohol- und kohlensäurehaltiges Getränk, welches durch Gärung aus den Grundzutaten Wasser, Malz und Hopfen gewonnen wird. Für ein kontrolliertes Auslösen des Gärvorganges wird meistens Hefe zugesetzt. Der Alkoholgehalt von normalen Biersorten liegt in Deutschland und Österreich in der Regel zwischen 4,5 und 6 Prozent.

Im weiteren Sinne versteht man unter Bier jedes alkoholhaltige Getränk, das auf Basis von verzuckerter Stärke hergestellt wurde, ohne dass dabei ein Destillationsverfahren angewandt wurde. Die Abgrenzung zu Wein besteht darin, dass für Weine Zucker aus pflanzlichen (Fruchtzucker) oder tierischen Quellen (zum Beispiel Honig) verwendet werden, während der Ausgangsstoff für Bier immer Stärke ist.

In der Regel wird der Zucker aus der Stärke von Getreide (Gerste, Roggen, Reis, Weizen, Mais) gewonnen, seltener wird Stärke aus Kartoffeln oder anderem Gemüse wie Erbsen herangezogen. Der japanische Sake, obwohl oft als „Reiswein" bezeichnet, fällt daher ebenfalls unter die Definition der bierartigen Getränke.

Über den Ursprung des Wortes Bier gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Vermutlich stammt es von biber (lat. „Getränk") ab. Ein nicht mehr gebräuchliches Wort für Bier ist das germanische Äl (vgl. englisch Ale oder schwedisch öl), wobei es sich um das noch ungehopfte Gebräu handelte.

Die frühesten Nachweise für Bier gibt es aus dem altmesopotamischen Raum. Die Ägypter ließen halbfertig gebackenes Brot mit Wasser vergären und bekamen so eine Art Bier. Bei den Römern hieß das Bier Cervisia, nach der Göttin der Feldfrüchte, Ceres. Den Römern galt es als barbarisches Getränk. Die Kelten kannten Bier unter dem Namen Korma.

Klosterbrauereien führten im Mittelalter den geregelten Braubetrieb ein. Damals galt Bier auch als geeignetes Getränk für Kinder, da es einen geringeren Alkoholgehalt hatte als heute und das Bier durch das Kochen der Bierwürze weitgehend keimfrei war, was man vom Wasser nicht behaupten konnte. Es war ferner wegen seines hohen Kaloriengehalts eine wichtige Ergänzung der oft knappen Nahrung, da man als Bier auch minderwertiges Getreide noch halbwegs genießen konnte. Angesichts des hohen Bierkonsums im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war Bier für den städtischen Fiskus und die seit etwa 1500 entstehenden Landessteuerbehörden von großem Interesse. Bereits im Spätmittelalter wurden fast überall im Reich Produktions- und Verkaufssteuern auf Bier erhoben. Dieses Bier wurde grundsätzlich mit obergäriger Hefe, sog. „Oberzeug", gebraut.

Nachdem in Kellern und Kühlhäusern auch bei niedrigen Temperaturen vergoren werden konnte, setzte sich bald die untergärige Brauweise durch. Bereits 1841 wurde das untergärige Lagerbier von Anton Dreher in Wien gebraut und läutete damit die Epoche der untergärigen Biersorten ein.

Als wichtiger Punkt in der Geschichte des Bierbrauens wird die „Erfindung" der Pilsner Brauart angesehen. Sie ging aus der schon damals berühmten Bayerischen Brauart hervor, die vor allem auf nur leicht geröstetem Malz und auf der langsamen Gärung durch Lagerung in kalten Höhlen und tiefen Kellern beruhte. Josef Groll braute somit am 5. Oktober 1842 den ersten Sud nach Pilsner Brauart. Dieser wurde erstmals am 11. November 1842 öffentlich ausgeschenkt und eröffnete so den weltweiten Siegeszug dieser Bierspezialität, die als Original Pilsner Urquell vertrieben wird.

In Deutschland wurde untergäriges Bier bis 1993 nach dem Biersteuergesetz, umgangssprachlich als Reinheitsgebot von 1516 bekannt, gebraut. Darin waren Teile des ursprünglichen Reinheitsgebotes enthalten, nach dem nur Wasser, Hopfen und Malz (und Hefe) als Zutaten erlaubt waren. Seit 1993 ist die Herstellung von Bier in Deutschland im vorläufigen Biergesetz (BGBl. I 1993 S. 1400–1401) geregelt. Bier ist heutzutage das in Deutschland und vielen anderen Ländern meistgetrunkene alkoholische Getränk.




Bierverkostung

Vom abgefüllten Bier werden in den Brauereien regelmäßig Stichproben entnommen und einer sensorischen Beurteilung unterzogen. Hierbei wird zwischen

o Geschmack (z. B. bitter, salzig, süß, säuerlich, vollmundig, herb, mild),

o Geruch (z. B. aromatisch fruchtig, wohlriechend blumig, harzig/nussig, getreideartig, karamellartig, seifig, schweflig, modrig),

o Aussehen (z. B. klar, blank, opal, trüb) und

o Farbe

unterschieden. Ziel ist es – wie auch bei den während des gesamten Brauprozesses überwachten chemisch-technischen Parametern – für die einzelnen Produkte eine möglichst gleichbleibende Qualität zu gewährleisten und Fehler rechtzeitig zu erkennen. Treten Abweichungen von den von Brauerei zu Brauerei verschiedenen Qualitätsnormen ab, wird versucht, z. B. durch Verschnitt mit anderen Produktionschargen die gewünschten Eigenschaften zu erreichen.

Sensorische Prüfungen werden auch bei Vergleichen zwischen verschiedenen Biersorten bzw. -marken durchgeführt. Hierbei wird zusätzlich oft auf die sorten- und regionalspezifische Reintönigkeit geachtet, wobei häufig eine Einteilung in Antrunk, Mittelteil und Abgang verwendet wird.


Einteilung der Biere: Stammwürzegehalt

Aufgrund steuer- und lebensmittelrechtlicher Erwägungen gliedert der Gesetzgeber die Biere in unterschiedliche Gruppen auf. In der Regel wird dabei entweder der Alkoholgehalt oder der Stammwürzegehalt zur Beurteilung herangezogen.

Der Stammwürzegehalt gibt an, wie viel vergärbarer Extrakt in der Würze enthalten ist. Bestimmt wird die Stammwürze am Ende des Kochprozesses in der Würzepfanne, unmittelbar vor dem Ausschlagen mittels einer Extraktspindel. Dieser Wert wird in Gewicht oder Gewichtsprozent angegeben. Das heißt, dass ein Bier mit 12 % Stammwürze 120 Gramm Extrakt in 1000 Gramm Flüssigkeit enthält. Als Faustregel kann man sagen, dass die Stammwürzeangabe durch 3 geteilt den Alkoholgehalt ergibt, da der Extrakt bei der Gärung etwa in gleichen Teilen zu Kohlendioxid, Alkohol und unvergärbaren Stoffen abgebaut wird.

Deutschland: Biergattungen

- Einfachbiere – mit einer Stammwürze von 1,5 % bis 6,9 %
- Schankbiere – mit einer Stammwürze ab 7 % bis 10,9 %
- Vollbiere – mit einer Stammwürze ab 11 % bis 15,9 %
- Starkbiere – ab einer Stammwürze von mindestens 16 %
- Biermischgetränke – Bier mit Zusätzen von Erfrischungsgetränken oder Fruchtsäften, sowie exotischen Beigaben wie Tequilaaroma oder Energiegetränken
- Lückenbiere – alle Biere, die zwischen den alten, vor 1993 gültigen Einteilungen liegen (0–2,5 %; 5–7 %; 8–11 %; 14–16 %), durften früher nicht gebraut werden. Erst durch die neue Biersteuerregelung, bei der direkt die Stammwürze maßgeblich ist, dürfen auch diese gebraut werden.

Österreich: Biergattungen

- Abzugsbier mit 9 bis 10 % Stammwürze
- Schankbier mit 10 bis 12 % Stammwürze
- Vollbier mit 12 bis 15 % Stammwürze, das meistgetrunkene Bier Österreichs (wie z. B. Pils, Lager- oder Märzenbier)
- Spezialbier mit mind. 13 % Stammwürze
- Starkbier mit mind. 16 % Stammwürze, meist mehr. Dieses Bier hat einen entsprechend hohen Alkoholgehalt (wie z. B. Bock-, Oster-, Pfingst-, Weihnachtsbiere, Porter).

Schweiz: Biergattungen

- Lagerbier – bei 10,0 bis 12,0 % Stammwürze
- Spezialbier – bei 11,5 bis 14,0 % Stammwürze
- Starkbier – bei mindestens 14 % Stammwürze
- Leichtbier – bei einem Alkoholgehalt bis 3,0 Volumenprozent
- kohlenhydratarmes Bier – bei einem Stammwürzegehalt von 8,0 bis 9,0 %, einem Alkoholgehalt von höchstens 4,5 % und einem Kohlenhydratgehalt von höchstens 7,5 g pro Liter


Bierarten nach Sorte der verwendeten Hefe

Folgende Bierarten unterscheiden sich nach der Sorte der verwendeten Hefe:

Obergärige Biere
Bei obergärigen Bieren steigt die Hefe (Saccharomyces cerevisiae) am Ende der Gärung an die Oberfläche. Die für die Obergärung erforderlichen höheren Gärtemperaturen (15–22 °C) führen zu einer vermehrten Bildung von Estern und höheren Alkoholen durch die Hefe. Diese verleihen den Bieren oft ein fruchtiges Aroma. Obergärige Biere wurden früher oft ohne Lagerung direkt im Anschluss an die Hauptgärung vermarktet. Sie waren ungespundet und generell nur kurz haltbar. Heutzutage wird eine Lagerung ähnlich wie bei den untergärigen Bieren durchgeführt. Zu den obergärigen Bieren gehören z. B.:

- Ale
- Altbier
- Berliner Weiße
- Gose
- Haferbier
- Kölsch (und Wieß)
- Porter
- Roggenbier
- Steinbier
- Stout
- Dinkelbier
- Weizenbier (auch bekannt als Weißbier oder Hefeweizen)
- Emmerbier

Untergärige Biere
Bei untergärigen Bieren sinkt die Hefe (S. carlsbergensis) nach dem Gärungsprozess auf den Boden des Gärtanks. Dies sind gewissermaßen „ausgebaute" Biere, die eine gewisse Reifezeit benötigen, aber auch länger haltbar sind als die obergärigen. Diese Herstellung benötigt Kühlung mit Temperaturen von unter 10 °C, ist also ganzjährig erst seit der Erfindung der Kältemaschine möglich. Deswegen konnte beispielsweise das Märzen früher nur bis März gebraut werden, woher es seinen Namen hat. Zu den untergärigen Bieren gehören z. B.:

- Bock
- Doppelbock
- Dunkles
- Exportbier
- Helles
- Lager (manchmal auch Wiener Bier genannt)
- Märzen
- die meisten Festbiere, wie z. B. das Oktoberfest-Bier
- Pils
- Schwarzbier
- Schwarzviertler
- Urtyp
- Zoiglbier
- Zwickelbier (auch bekannt als Kellerbier)

Spontangärige Biere

Bei spontangärigen Bieren wird keine Hefe zugesetzt. Stattdessen wartet man, bis frei in der Luft fliegende Hefesporen in den offenen Gärbottich gelangen und die Gärung anregen. Dies ist die älteste Art, die Würze zur Gärung zu bringen, und stammt noch aus der Zeit, als der Hefepilz den Menschen noch unbekannt war. Zu den spontangärigen Bieren gehören z. B.:

- Gueuze
- Jopenbier
- Kriek
- Lambic

Besonderheiten

Eine Besonderheit stellt das Rauchbier dar, das sowohl unter- als auch obergärig gebraut werden kann. Es wird unter Zugabe von geräuchertem Malz hergestellt, wodurch es seinen rauchigen Geschmack erhält.

Eine weitere Besonderheit ist Weißbierpils. Dabei handelt es sich um eine Biersorte, für deren Herstellung sowohl ober- als auch untergärige Hefe eingesetzt wird: Für den Weißbierbestandteil kommt obergärige und für den Pilsbestandteil untergärige Hefe zum Einsatz. Beide Bestandteile werden zunächst separat hergestellt, Endvergärung und Reifung finden dann gemeinsam statt. Weißbierpils vereint den malzigen, prickelnden und fruchtigen Geschmack von Weißbier mit den erfrischenden Eigenschaften von Pils.

Weitgehend unbekannt ist das Hausbräu, das als Jungbier beim Bierfassen von den Hausbrauern in eigenen Fässern in der Brauerei abgeholt und zu Hause fertiggereift wird.


Links

Bierclub.de (sehr informativ mit vielen Rezepten!)
Löwenbräu-Spaten-Gruppe
Braunschweiger Mumme



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