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MARSALA
 

Marsala ist ein Wein, der seinen Namen von der sizilianischen Hafenstadt Marsala hat, von wo aus er hauptsächlich nach England exportiert wurde.

Seit dem 2. April 1969 erhalten diese Süßweine den Status einer DOC. Die Anbauzone umfasst dabei fast die gesamte Provinz Trapani. Für die weißen Marsalas sind die Rebsorten Catarratto Bianco comune und / oder Catarratto Bianco lucido, Damaschino, Grillo und Inzolia zugelassen. Die seltenen roten Marsalas dürfen nur aus Nerello Mascalese, Nero d'Avola und Perricone gekeltert werden.

Damit der Wein den Schiffstransport gut überstehen konnte, wurde er mit reinem Alkohol versetzt, um ihn zu konservieren. Der Engländer John Woodhouse hatte sich zuvor mit der Herstellung von Portwein und Sherry befasst und verschiffte 1773 die ersten aufgespriteten Weine von Marsala.

In der Regel hat der Wein 15 bis 20 % Alkohol (17–20 % für Qualitätsweine), ist goldfarben (= Oro) bis bernsteinfarbig (= Ambra) und wird in den Variationen „secco", „abboccato" oder „dolce" ausgebaut. Für Marsala gelten jedoch für diese Bezeichnungen andere Restzuckergehalte als anderswo. Der secco (trocken) darf eine Restsüße bis 40 g/l, Semisecco oder abboccato (halbtrocken) von 40 bis 100 g/l und der Dolce (süß) über 100 g/l aufweisen. Trockener Marsala, auch Marsala Vergine (mit 4 g/l Restsüße) genannt, ist ein hervorragender Aperitif, als „dolce" wird er als Dessertwein nachmittags oder als aromatisierende Zutat in Küche und Backstube geschätzt.

Ein Marsala Fino muss mindestens ein Jahr in Holzfässern reifen und einen Mindestalkoholgehalt von 17 Prozent aufweisen. Für alle anderen Qualitätsweine sind 18 % das Minimum. Für den Marsala Superiore gelten mindestens 2 Jahre Fasslagerung, für Superiore Riserva wenigstens vier Jahre. Es folgen der Marsala Vergine und die Solera' mit mindestens fünf Jahren, Vergine Stravecchio, Soleras Stravecchio, Vergine Riserva und Soleras Riserva mit mindestens zehn Jahren Holzfassreife. Daneben gibt es noch ältere Riservas, die entsprechend auf dem Etikett gekennzeichnet werden dürfen.

Die guten Qualitäten des Marsala sind nicht aufgespritet, d. h. durch Zugabe von Alkohol in der Gärung gestoppt, sondern haben ihre Reife natürlich erreicht. Hierfür müssen die Erträge auf ca. 25 hl/ha reduziert werden, um den notwendigen Alkoholgehalt zu erreichen. Im normalen Anbau sind Erträge von ca. 70 hl/ha erlaubt.