Sie sind hier: Würze Gewürze N-Z Tonkabohnen  
 GEWÜRZE N-Z
Nelken
Paprikapulver
Pfeffer
Piment
Safran
Schwarzkümmel
Senfkörner
Sesamsamen
Szechuanpfeffer
Sternanis
Süßholz
Sumach
Tonkabohnen
Vanille
Wacholder
Zimt
 WÜRZE
Alkohol
Blüten
Convenience
Essig
Früchte
Gewürze A-M
Gewürze N-Z
Gewürzmischungen
Kräuter A-M
Kräuter N-Z
Öle
Pasten
Pilze
Salz
Saucen
Schoten
Süßmittel
Wurzeln

TONKABOHNEN
 

Die Tonkabohne ist der mandelförmige Samen des Tonkabaumes (Dipteryx odorata [Aubl.] Willd.), auch Toncabaum, der im nördlichen Südamerika und in der südlichen Karibik wächst.

Tonkabohnen haben einen süßlichen, der Vanille ähnlichen Geschmack. Als Gewürz werden sie sehr sparsam in Desserts verwendet, die häufig auf Mohn oder Kokos basieren. Daneben benutzt man sie in Keksen und Kuchen. Sie sind sehr hart und werden am besten mit einer Muskatreibe abgerieben. Für Desserts auf Sahne- oder Milchbasis werden die Bohnen ca. 10 Minuten ausgekocht (sie können bis zu 10 Mal verwendet werden). Ebenso können sie auch in Rum eingelegt werden. In Hinblick auf den Gehalt an Cumarin, das unter dem Verdacht steht, krebserregend zu sein, ist der Gebrauch zurückgegangen.

Der Tonkabohne wird eine hypnotische erotisierende Wirkung nachgesagt, sie findet häufig bei der Herstellung von Herrenparfums Verwendung (Allure). Bei der Aromatisierung von Pfeifentabaken und frisch gerieben als Räuchersubstanz werden ebenfalls Tonkabohnen verwendet. Die Tonkabohne dient heutzutage als günstige Alternative zu Cannabis. Sie hat eine halluzinogene Wirkung. In Deutschland ist sie als solches noch unbekannt, während sie in anderen Ländern bereits als Droge konsumiert wird, bisher allerdings noch nicht verboten ist.

Die Tonkabohne bzw. der Inhaltsstoff Cumarin wird aufgrund ihres Vanille-ähnlichen Geschmacks auch unter der Bezeichnung „mexikanische Vanille" als billiger Ersatz für echte Vanille verwendet. Die Verwendung der Pflanze zur Zubereitung in Lebensmitteln war in Deutschland ab 1981 zeitweise verboten. Seit 1991 existiert dieses Verbot nicht mehr. Allerdings sind bei der Verwendung der Tonkabohne nun die zulässigen Höchstwerte für Cumarin zu beachten. Diese liegen gemäß Anlage 4 zu § 2 Abs. 3 der Aromenverordnung aktuell bei 2 mg pro kg.

In Südamerika werden ihr große magische und heilende Kräfte zugesprochen – als Schutz-Amulett gegen Krankheiten, in der Geldbörse für Wohlstand und Erfolg sowie zur Erfüllung von Wünschen.